Ratgeber · Abrechnung
Heizkostenabrechnung in der WEG: So funktioniert sie
Heizung und Warmwasser sind in den meisten Gemeinschaften der größte Posten im Hausgeld. Wie sie verteilt werden, regelt die Heizkostenverordnung – und die gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Grundsatz: Wer mehr verbraucht, zahlt mehr
Bei einer zentralen Heizungs- oder Warmwasseranlage müssen die Kosten nach Verbrauch verteilt werden. Dafür werden in den Wohnungen Heizkostenverteiler oder Wärmezähler und Warmwasserzähler installiert. Die Heizkostenverordnung gilt ausdrücklich auch für Wohnungseigentum (§ 3 HeizkostenV).
Verbrauchskosten und Grundkosten
Zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der Rest nach der Wohn- oder Nutzfläche (§§ 7, 8 HeizkostenV). Den genauen Anteil legt die Gemeinschaft fest. In älteren, wenig gedämmten Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung sind in der Regel 70 Prozent nach Verbrauch vorgeschrieben.
Wer erstellt die Abrechnung?
Meist ein Messdienstleister: Er liest die Geräte ab und verteilt die Kosten, die ihm die Verwaltung aus der Buchhaltung meldet – Brennstoff, Wartung, Strom für die Heizung, Messgeräte und Abrechnung. Das Ergebnis übernimmt die Verwaltung in die Jahresabrechnung jeder Wohnung.
Fernablesbare Geräte: Frist bis 31.12.2026
Seit Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu eingebaut werden. Bereits vorhandene Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 HeizkostenV). Viele Gemeinschaften sind schon umgestellt – wenn nicht, ist jetzt der Zeitpunkt.
Monatliche Verbrauchsinformation
Sind fernablesbare Geräte eingebaut, haben die Nutzer Anspruch auf eine monatliche Information über ihren Verbrauch (§ 6a HeizkostenV). Sie kommt in der Regel per E-Mail, App oder Portal des Messdienstes und hilft, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten.
Was Vermieter wissen sollten
- Kürzungsrecht: Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Mieter ihren Kostenanteil um 15 Prozent kürzen. Fehlen fernablesbare Geräte oder die monatliche Verbrauchsinformation, ist eine Kürzung um 3 Prozent möglich (§ 12 HeizkostenV).
- CO2-Kosten: Bei Öl und Gas sind die CO2-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Die Angaben dafür finden Sie in der Heizkostenabrechnung.
- Frist: Die Betriebskostenabrechnung für den Mieter ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilen – auch dann, wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch nicht beschlossen ist.
Warum ist meine Heizkostenabrechnung höher als im Vorjahr?
Häufige Ursachen sind gestiegene Energiepreise, ein kalter Winter, Nachberechnungen des Versorgers oder ein geänderter Verbrauch in der Wohnung. Die Monatswerte der Verbrauchsinformation helfen bei der Einordnung. Belege stellen wir Ihnen gerne als PDF per E-Mail zur Verfügung.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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