WEG-Verwaltung · Landkreis Göppingen
Neue Hausverwaltung gesucht?
Ihr Verwalter hört auf, hat gekündigt oder ist kaum noch erreichbar? Wir übernehmen Eigentümergemeinschaften im Landkreis Göppingen – geordnet und mit klarem Fahrplan.
Typische Situationen
- Der bisherige Verwalter geht in den Ruhestand oder gibt die Verwaltung auf.
- Der Verwaltervertrag läuft aus oder wurde gekündigt.
- Abrechnungen kommen spät oder gar nicht, Anfragen bleiben unbeantwortet.
- Die Gemeinschaft hat sich bisher selbst verwaltet, und der Aufwand wächst über den Kopf.
- Ein Neubau ist bezugsfertig, und die Gemeinschaft braucht ihre erste Verwaltung.
Was gilt, wenn die Gemeinschaft keinen Verwalter hat?
Ohne Verwalter wird die Gemeinschaft von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich vertreten (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG). In der Praxis heißt das: Zahlungen, Verträge und Versicherungsfälle bleiben schnell liegen. Es lohnt sich deshalb, die neue Verwaltung frühzeitig zu bestellen. Einigt sich die Gemeinschaft nicht, kann jeder Eigentümer die Bestellung gerichtlich verlangen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG).
Wie die Bestellung abläuft
Die Eigentümerversammlung bestellt die neue Verwaltung mit einfacher Mehrheit (§ 26 Abs. 1 WEG) und beschließt den Verwaltervertrag. Muss es schneller gehen als bis zur nächsten ordentlichen Versammlung, kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.
So gehen wir vor
- Erstgespräch – telefonisch oder vor Ort. Wir hören zu, wo es heute hakt, und sehen uns das Objekt an.
- Angebot und Vertragsentwurf – verbindlich und vollständig, damit die Gemeinschaft in der Versammlung entscheiden kann.
- Übernahme – wir organisieren die Übergabe von Unterlagen, Konten und laufenden Verträgen und informieren alle Eigentümer.
Mehr zum Ablauf: Verwalterwechsel in der WEG · Wechsel-Checkliste als PDF · unser Einsatzgebiet
Kurz gefragt
Wie schnell können Sie die Verwaltung übernehmen?
Das hängt vom Beschluss der Gemeinschaft und vom Zustand der Unterlagen ab. Den Starttermin stimmen wir im Erstgespräch mit Ihnen ab.
Was passiert mit den Unterlagen der bisherigen Verwaltung?
Die bisherige Verwaltung muss Unterlagen, Kontenzugänge und laufende Vorgänge herausgeben. Die Übergabe organisieren wir und stimmen sie mit der Vorverwaltung ab.
Wer lädt zur Versammlung ein, wenn es keinen Verwalter mehr gibt?
Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter. Alternativ kann die Gemeinschaft einen Eigentümer durch Beschluss dazu ermächtigen (§ 24 Abs. 3 WEG). Wir unterstützen bei Tagesordnung und Beschlussvorschlag.
Was kostet eine neue Hausverwaltung?
Das hängt vom Objekt ab. Wovon die Vergütung abhängt, lesen Sie im Beitrag Was kostet eine Hausverwaltung?. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.
Erzählen Sie uns von Ihrer Gemeinschaft.
Wir melden uns per E-Mail und vereinbaren ein Erstgespräch. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
„Christoph Olschewski ist ein kompetenter, zuverlässiger und sympathischer Hausverwalter. Er ist lösungsorientiert und verfügt über ein gutes Handwerkernetzwerk.“
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„… sehr gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ich bin sehr zufrieden mit der Hausverwaltung Olschewski.“
Zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG · Mitglied im VDIV Baden-Württemberg · Erlaubnis nach § 34c GewO
Lieber direkt per E-Mail? info@hausverwaltung-olschewski.de
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