Ratgeber · Kosten

Was kostet eine Hausverwaltung?

Eine seriöse Hausverwaltung nennt Ihnen keinen Pauschalpreis am Telefon. Der Preis hängt vom Objekt ab – und im Raum Göppingen sind die Objekte sehr unterschiedlich. Hier lesen Sie, wovon die Vergütung abhängt, was enthalten sein sollte und wie Sie zu einem verbindlichen Angebot kommen.

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Wie die Vergütung berechnet wird

Üblich ist eine monatliche Grundvergütung je Wohnung, dazu oft ein geringerer Betrag je Stellplatz oder Garage. Für Leistungen, die nicht jedes Jahr anfallen, werden Sondervergütungen vereinbart. Beides steht im Verwaltervertrag, den die Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschließt.

Was den Preis bestimmt

  • Größe der Gemeinschaft: Abrechnung, Versammlung und Buchhaltung machen in einer Anlage mit sechs Wohnungen fast so viel Arbeit wie in einer mit zwanzig. Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit deshalb mehr.
  • Baujahr und Technik: Viele Wohnanlagen in Göppingen, Eislingen und im Filstal stammen aus den Sechziger- bis Achtzigerjahren. Dort stehen Heizungstausch, Fassade, Dach oder Leitungen an – das bedeutet mehr Planung und mehr Abstimmung.
  • Tiefgarage, Aufzug, eigene Heizzentrale: Jede dieser Anlagen braucht Wartungsverträge, Prüfungen und Ansprechpartner.
  • Vermietete Wohnungen: Viele Kapitalanleger in einer Gemeinschaft bedeuten mehr Kommunikation und oft zusätzliche Mietverwaltung.
  • Zustand der Unterlagen: Bei einem Verwalterwechsel kommt es darauf an, wie vollständig die Vorverwaltung Abrechnungen, Beschlüsse und Verträge übergibt.

Was in der Grundvergütung enthalten sein sollte

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr mit Protokoll und Beschluss-Sammlung
  • Buchhaltung, Hausgeldverwaltung und Erhaltungsrücklage
  • laufende Instandhaltung und Beauftragung von Handwerkern
  • Versicherungen und Schadensabwicklung
  • regelmäßige Objektbegehungen

Was meist gesondert vereinbart wird

  • außerordentliche Eigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüsse
  • Begleitung größerer Sanierungen, zum Beispiel Heizung, Dach oder Fassade
  • Mahn- und Gerichtsverfahren
  • Zustimmungen und Bescheinigungen beim Verkauf einer Wohnung
  • Porto und Versand, wenn Unterlagen nicht digital zugestellt werden

So vergleichen Sie Angebote richtig

Legen Sie die Angebote nebeneinander und prüfen Sie nicht nur den Monatsbetrag, sondern die Liste der Sonderleistungen. Ein niedriger Grundpreis mit vielen Zusatzpositionen wird schnell teurer als ein vollständiges Angebot. Fragen Sie außerdem nach Erreichbarkeit, Online-Portal und Zertifizierung nach § 26a WEG.

Warum der niedrigste Preis selten der günstigste ist

Die Vergütung der Verwaltung ist meist ein kleiner Teil des Hausgelds. Deutlich teurer wird es, wenn Schäden zu spät erkannt werden, die Erhaltungsrücklage nicht reicht und eine Sonderumlage nötig wird oder Beschlüsse liegen bleiben. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Betrag je Einheit, sondern auch, was die Verwaltung dafür tut.

So kommen Sie bei uns zu einem verbindlichen Angebot

  1. Erstgespräch – telefonisch oder vor Ort. Wir lernen Ihre Gemeinschaft kennen und hören zu, wo es heute hakt.
  2. Blick auf das Objekt und die Unterlagen – Größe, Technik, anstehende Maßnahmen.
  3. Verbindliches Angebot – Grundvergütung und Sonderleistungen klar getrennt, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Vor Ort: Wie wir im Landkreis arbeiten, zeigen die Seiten Hausverwaltung Göppingen und unser Einsatzgebiet im Überblick.

Kurz gefragt

Gibt es einen Pauschalpreis?

Nein. Die Vergütung hängt von Größe, Baujahr, Technik und Zustand der Unterlagen ab. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einem Erstgespräch und einem Blick auf Objekt und Unterlagen.

Was ist in der Grundvergütung enthalten?

Üblich sind Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr, Buchhaltung und Hausgeldverwaltung, die Verwaltung der Erhaltungsrücklage, laufende Instandhaltung sowie Versicherungen und Schadensabwicklung.

Kann eine Gemeinschaft während eines laufenden Vertrags wechseln?

Ja. Seit der WEG-Reform kann die Verwaltung jederzeit abberufen werden. Wie der Wechsel abläuft, lesen Sie im Beitrag Verwalterwechsel in der WEG.

Fragen zu Ihrem Objekt?

Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Gemeinschaft unterstützen können.

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„Christoph Olschewski ist ein kompetenter, zuverlässiger und sympathischer Hausverwalter. Er ist lösungsorientiert und verfügt über ein gutes Handwerkernetzwerk.“
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