Ratgeber · Recht
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG – was bedeutet das?
Mit der WEG-Reform hat der Gesetzgeber einen Qualifikationsnachweis für Verwalter eingeführt: den zertifizierten Verwalter. Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einer zertifizierten Verwaltung betreut wird.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a WEG nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Verwaltung notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Bestimmte Berufsgruppen mit gleichwertiger Qualifikation sind gleichgestellt.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Jeder Eigentümer kann das also verlangen – und notfalls gerichtlich durchsetzen. Für Gemeinschaften bedeutet das vor allem Sicherheit: Die Verwaltung hat ihre Fachkenntnis nachweislich unter Beweis gestellt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Gemeinschaft aus weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht, ein Wohnungseigentümer selbst zum Verwalter bestellt ist und nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung legt der Verwalter vor einer Industrie- und Handelskammer ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und deckt Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Kaufmännisches und Technisches ab. Die Einzelheiten regelt die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung.
Wer ist gleichgestellt?
Ohne Prüfung gilt als zertifiziert, wer eine gleichwertige Qualifikation hat, etwa die Befähigung zum Richteramt, eine abgeschlossene Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, eine Fortbildung zum Immobilienfachwirt oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Was gilt, wenn die Verwaltung nicht zertifiziert ist?
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft eine zertifizierte Verwaltung bestellt. Ein Beschluss, der trotz dieses Verlangens einen nicht zertifizierten Verwalter bestellt, entspricht in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und kann angefochten werden. Die Übergangsregel für Verwalter, die schon vor der Reform bestellt waren, ist am 1. Juni 2024 ausgelaufen.
Wie ist das bei uns?
Unser Team arbeitet als zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG. Eine unserer Mitarbeiterinnen ist darüber hinaus bei der IHK Stuttgart als Prüferin für angehende Verwalter tätig – wir kennen die Anforderungen also von beiden Seiten des Prüfungstischs.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kurz gefragt
Seit wann können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?
Seit dem 1. Dezember 2023. Für Verwalter, die schon am 1. Dezember 2020 bestellt waren, galt eine Übergangsregel bis zum 1. Juni 2024. Sie ist ausgelaufen.
Gilt § 26a WEG auch für kleine Gemeinschaften?
Nicht immer. Hat die Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte und ist ein Eigentümer selbst Verwalter, besteht der Anspruch nur, wenn mindestens ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.
Wie erkenne ich einen zertifizierten Verwalter?
An der Bescheinigung der IHK über die bestandene Prüfung oder am Nachweis einer gleichgestellten Qualifikation. Eine seriöse Verwaltung legt beides ohne Umstände vor.
Fragen zu Ihrem Objekt?
Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Gemeinschaft unterstützen können.
„Christoph Olschewski ist ein kompetenter, zuverlässiger und sympathischer Hausverwalter. Er ist lösungsorientiert und verfügt über ein gutes Handwerkernetzwerk.“
„Persönliche, sehr freundliche und kompetente Betreuung. Klare Struktur & transparente Abläufe.“
„… sehr gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ich bin sehr zufrieden mit der Hausverwaltung Olschewski.“
Zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG · Mitglied im VDIV Baden-Württemberg · Erlaubnis nach § 34c GewO
Lieber direkt per E-Mail? info@hausverwaltung-olschewski.de
Hausverwaltung vor Ort: Göppingen · Süßen · Salach · Donzdorf · Eislingen · Uhingen · Albershausen · Eschenbach · Heiningen · Gingen · Geislingen · Böhmenkirch · Rechberghausen · Ebersbach · Kuchen · Bad Überkingen · Deggingen · Wäschenbeuren
